Sehr geehrte/r Anfrager/in,
unter Versicherungsschutz stehen medizinisch notwendige implantologische Leistungen und hierunter fällt auch ein ggf. medizinisch notwendiger Knochenaufbau.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Für knochenaufbauende Maßnahmen wird meistens nur in Verbindung mit einer Implantatsbehandlung geleistet.