Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Vertrag ist zunächst auf die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn man ihn nicht fristgemäß kündigt.
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt; es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Bei der Zahnzusatzversicherung DKV KDT85+KDBE kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss mind. 3 Monate VOR Ablauf des Vertrages bei der Versicherung vorliegen.