DKV KDT85+KDBE Veneers Zahnzusatz-Versicherung
Werden Veneers auch erstattet? Wenn ja, mit wieviel %?ausführliche Tarifbeschreibung DKV KDT85+KDBE Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
hier müsste man erst einmal klären, ob es wirklich eine medizinische Notwendigkeit für die Veneers gibt und wann genau der Versicherungsfall eingetreten ist.
Grundsätzlich wird nur für medizinisch notwendige Behandlungen geleistet. Für reine Verschönerungen (also kosmetische Behandlungen) gibt es grundsätzlich aus Zahnzusatzversicherungen keine Leistung. (Bei Veneers fehlt häufig die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.)
Grundsätzlich wird auch nur für Versicherungsfälle geleistet, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Wenn bereits ein Versicherungsfall vor Vertragsabschluss eingetreten ist (z.B. eine angeratene Behandlung), ist eine spätere Erstattung des eben schon vor Vertragsabschluss eingetretenen Versicherungsfalles nicht möglich, auch nicht nach Ablauf einer Wartezeit.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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