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User-Frage zur Janitos - JA dental plus Zahnzusatzversicherung

Wartezeit und Übernahme der Kosten

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit feb 2012 die Janitos Dental Plus abgeschlossen, ich war seit Jahren nicht beim Zahnarzt. MEines Wissens habe ich 1 Krone. Dies habe ich ebenso in den Unterlagen angegeben.
Bedauerlicherweise ließt man des Öfteren, dass Zahnärzte auch gerne mal aufwendiger und mehr reparieren als erforderlich. Würden bei einer kommenden Untersuchung dann mehrere Behandlungen angeraten werden, wie würde die Kostenerstattung erfolgen? Verstehe ich es richtig, dass man in den ersten 4 Jahren dann maximal 1000€/pro rückerstatt bekommt und den Rest, sofen nicht durch die GKV erstattet selber tragen muss? Können ggf. verschiedene Behandlungen zeitversetzt erfolgen(d.h. heute werden a,b und c festegestellt und a wird morgen, b in 3 Monaten und c in 6 Monaten umgesetzt? Würde meine Krone repariert oder ersetzt werden, obwohl diese schon vor Vertragsbeginnn gesetzt wurde? Mit Bitte um Antwort und freundlichen Grüßen


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A) „Bedauerlicherweise ließt man des Öfteren, dass Zahnärzte auch gerne mal aufwendiger und mehr reparieren als erforderlich.“
Wenn Sie sich von Ihrem Zahnarzt nicht gut beraten fühlen oder das Gefühl haben, es wird zu viel des Guten angeraten, sollten Sie eine zweite Meinung einholen.
B) Begrenzungen: Sofern vor Abschluss max. 1 Zahn fehlt, sind die Begrenzungen wie folgt: in den ersten 12 Monaten max. 1000.- EURO, in den ersten 24 Monaten max. 2000.- EURO, in den ersten 36 Monaten max. 3000.- EURO und in den ersten 48 Monaten max. 4000.- EURO. Ab dem 5. Versicherungsjahr dann keine tarifliche Begrenzung mehr. Diese Staffel gilt allerdings nur bei max. einem fehlenden Zahn. Bei mehr fehlenden Zähnen gibt es eine ungünstigere Staffel – dann ist meist ein anderer Tarif eine bessere Empfehlung. Hier ist anzumerken – sollten mehrere Behandlungen anstehen, kann man diese in den meisten Fällen durchaus über einen längeren Zeitraum verteilen bzw. sogar einfach noch nach hinten schieben.
C) „Würde meine Krone repariert oder ersetzt werden, obwohl diese schon vor Vertragsbeginnn gesetzt wurde?“
Vorhandener Zahnersatz wird dann problemlos mitversichert, wenn dieser bei Vertragsabschluss vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind. Sollte also die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss z.B. konkret angeraten worden sein, wäre durch dieses konkrete Anraten der Versicherungsfall eingetreten und für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle kann nicht geleistet werden. Wenn jedoch der Zahnersatz in Ordnung war und dann nach Vertragsabschluss neu eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung auftritt, wäre das grundsätzlich mitversichert.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)