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DKV KDT85+KDBE Leistungspraxis Implantate und Keramikverblendung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für die Zahnzusatzversicherung, habe aber noch zwei Fragen: 1. Im Clearment-Text steht, "Leistung für Mehrkosten bei Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich bis zu Zahn-Nr.: bis Zahn Nr. 6." Was ist mit den Zähnen dahinter? 2. Wie wird denn bei Implantaten gezahlt, und mit welcher Gesamtleistung (prozentual) kann (in Verbindung mit der GKV -> TKK) gerechnet werden. 3. Hat der Vertrag im Allgemeinen Fallstricke, die andere Verträge (wie der von Ergo z.B.) nicht haben bzw. auf die man achten muss. Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße aus Ludwigshafen!ausführliche Tarifbeschreibung DKV KDT85+KDBE Zahnzusatzversicherung anzeigen Sehr geehrte/r Anfrager/in!

Zu 1. Das bedeutet, dass für die 7er oder auch 8er (Weisheitszähne) Keramikverblendungen nicht erstattungsfähig sind.

Zu 2. Der Tarifbaustein DT85 enthält die Leistungen für Zahnersatz (und hierzu gehört auch implantatgetragener Zahnersatz). Eine Erstattung erfolgt, wenn die GKV vorher Ihre Pflichtleistung erfüllt hat. Die grundsätzlich vorgesehene Erstattung beträgt zusammen mit den Leistungen der GKV 85%. Werden die zahnärztlichen Maßnahmen ausschließlich von mit der DKV kooperierenden Zahnärzten durchgeführt, so erhöht sich der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte auf 90%

Zu 3. Nein, kann man so nicht sagen. Zu beachten ist vielleicht der Punkt, dass beim Tarif DT85 gilt, dass Erstattungen nur dann erfolgen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuvor ihre Pflichtleistung erbracht hat und dass für funktionsanalytische Maßnahmen grundsätzlich keine Erstattung vorgesehen ist.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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