DKV KDT85+KDBE Leistung der DKV bei höherwertigem Zahnersatz?
Hallo, ich interessiere mich für diese Tarifkombination, allerdings ist mir die Erstattungspraxis nicht ganz verständlich: - Der Tarif erstattet also nur, wenn eine GKV-Bezuschussung erfolgt, oder? - und wenn die GKV jetzt nur die Grundversorgung bezuschusst, ich aber gerne einen höherwertigen Zahnersatz wünsche, wie groß ist dann der Zuschussanteil? Bzw. woran orientiert sich dieser? Vielen Dank schon mal!ausführliche Tarifbeschreibung DKV KDT85+KDBE Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beträgt für Zahnersatz beim DT85 + DBE zusammen mit den Leistungen der GKV 85%. Werden die zahnärztlichen Maßnahmen ausschließlich von mit uns kooperierenden Zahnärzten durchgeführt, so erhöht sich der
Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte auf 90%.
Für Zahnersatz leistet der Baustein DT85. Hier gilt:
Erstattungen erfolgen nur unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuvor ihre Pflichtleistung erbracht hat.
Das heißt, die Kasse leistet Ihren Teil und der Versicherer dann entsprechend der Bedingungen den anderen Teil, so dass es zusammen zu einer Leistung von 85% (bzw. sogar 90%) kommen kann, sofern alle Postionen der Rechnung bedingungsgemäß erstattungsfähig sind.
Erstattungsfähig bei Zahnersatz sind Aufwendungen für Zahnkronen, Zahnersatz (z. B. Brücken, Prothesen) einschließlich implantatgetragenem Zahnersatz, implantologische Leistungen, Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnersatz, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Die Absicherung von modernen, höherwertigen zahnmedizinischen Behandlung ist der Hauptzweck einer guten Zahnzusatzversicherung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen, die einen relativ hohen Waizmannwert haben (>70%) erstatten daher auch für höherwertigen Zahnersatz, wie z.B. Implantate.
Weitere Fragen und Antworten zur DKV KDT85+KDBE
- Leistung bei Revision einer Wurzelbehandlung
- Knirscherschiene - kann ich DKV Zahnzusatversicherung beantragen?
- Mehrkosten für Wurzelbehandlungen (wenn GKV zahlt)
- Mitversicherung fehlender Zähne Zahnzusatzversicherung
- DKV KDT85+KDBE
- Veneers Zahnzusatz-Versicherung
- Wie erfolgt die Berechnung des monatlichen Versicherungsbeitrag?
- zur Zeit bei Debeka Zahnzusatzversicherung
- Kieferorthopädie für Erwachsene?
- Labor- Materialerstaatung bei Zahnzusatzversicherung
- Erstattung bei Implantaten
- Wirken sich Füllungen auf die spätere Leistung aus
- Mindestvertragslaufzeit DKV KDT85 + KDBE Zahnzusatzversicherung
- DKV DT85 + DBE - Leistung für Ersatz von Keramikinlays
- Vorleistung gesetzliche Krankenkasse Zahnzusatzversicherung
- Wurzelbehandlung
- Nur Tarirf DKV DT 85 ohne DBE?
- Lässt sich Knochenaufbau mitversichern?
- Fehlende Zähne mitverischern
- Zahlt DKV Zahnzusatzversicherung für Parodontose Behandlung