Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das Problem ist, dass die DKV keine Doppelversicherung duldet.
Ich würde das Problem der Wartezeit allerdings nicht ganz so kritisch sehen, da man ja insbesondere bei Zahnbehandlungen häufig die tatsächliche Maßnahme auch meist relativ problemlos zeitlich nach hinten schieben kann.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung kann es dazu kommen, das man schon bei der neuen Versicherung versichert ist, aber die alte Versicherung noch besteht. Hierbei ist zu beachten, dass in diesem Fall die Doppelversicherung von beiden Versicherungen zugelassen sein muss.