Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein, der zählt nicht als fehlender Zahn.
Häufig ist es so, dass ein Milchzahn deshalb erhalten bleibt, weil der bleibende darunter nicht angelegt ist (Aplasie). Sollte das der Fall sein und Ihnen die Aplasie auch bekannt sein, ist das ein eingetretener Versicherungsfall, da ja das „Leiden“ bereits diagnostiziert wurde.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Dentale Aplasie lässt sich bei den meisten Versicherungsunternehmen nicht mitversichern, da der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.