Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für den Tarif DT85 gilt: Erstattungen erfolgen nur unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuvor ihre Pflichtleistung erbracht hat.
Das heißt, der Versicherer fordert dazu auf, dass Leistungen, die die Kasse zu erbringen hat, auch über die Kasse abzurechnen sind. Geht man nun beispielsweise zu einem reinen Privatzahnarzt und dieser erbringt Leistungen, die die Kasse eigentlich erstatten würde, dann erfolgt hierfür keine Leistung durch die Zahnzusatzversicherung.
Die derzeitig geplante Beitragsentwicklung aufgrund der Kalkulation ohne Altersrückstellungen können Sie auf http://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/id/157 unter dem Punkt: „Kalkulation der Beiträge“ abrufen. Diese sind nicht unveränderbar. Die Möglichkeit einer allgemeinen Beitragsanpassung ist auch hier möglich.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: TIPP: Gerade bei zahnerhaltenden Maßnahmen leisten starke Zahnzusatzversicherungen sowohl mit als auch ohne GKV-Leistung. Dies hat den großen Vorteil das z.B. bei Parodontose- | Wurzelbehandlung-Behandlungen die Behandlung früher begonnen werden oder eine weitere Behandlung durchgeführt werden kann, welche über die GKV nicht abgedeckt wären. Demnach sollten immer kassenunabhängige Zahnzusatzversicherungen bevorzugt werden.