Sehr geehrte/r Anfrager/in,
man kann sich nur gegen künftige „Schäden“ absichern. Bei Vertragsabschluss bereits eingetretene Versicherungsfälle können nicht mehr mitversichert werden.
Bei Zahnzusatzversicherungen ist z.B. eine konkret angeratene/geplante Behandlung ein bereits eingetretener Versicherungsfall. Dies gilt auch beim Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Es gibt Versicherer, die einen fehlenden Zahn kostenlos mitversichern, wie zum Beispiel "Die Bayerische".