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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Parodontitis - Parodontose in Zahnzusatzversicherung versichern

Hallo,
mein Zahnarzt hat mir gestern eröffnet, dass ich an Paradontose leide und auch schon ein Zahn locker ist. Nun soll ich schnellstmöglich in eine Klinik um die Zahntaschen richtig reinigen zu lassen inklusive Zahnfleisch aufschneiden (ich hoffe ja das zahlt die Kasse!?(AOK)). Nun mach ich mir natürlich große Sorgen und möchte endlich wie schon lange geplant eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Würde dieser Tarif denn künftig notwendig werdende Behandlungen gegen die Paradontose zahlen, da ja immer gesagt wird, dass Behandlungen die bereits angeraten werden, nicht mitversichert sind? Und zahlt dieser Tarif auch Behandlungen egal ob jetzt zahnerhalt oder Ersatz etc. für die die gesetzliche KK nicht zahlt? Vielen Dank für Ihre (hoffentlich schnelle) Antwort.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

für bei Vertragsabschluss angeratene bzw. geplante Maßnahmen gibt es keine Leistungen. Wenn die Parodontose an sich dann abschließend erfolgreich behandelt wurde, wären künftige Behandlungen mitversichert. Wenn der Zahn schon wackelt und eine Behandlung angeraten/geplant ist, kann das nicht mehr mitversichert werden.

Zur Frage bezüglich Behandlungen, für die die Kasse nicht leistet. Im Grunde leistet ja die Kasse bei Zahnersatz entsprechend einem Befund. Es gibt z.B. den Befund „Lücke“ und den kann man natürlich unterschiedlich behandeln. Für diesen Befund gibt es einen bestimmten Betrag von der Kasse. Alles was an Kosten darüber hinaus geht ist Privatleistung. Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beim ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE beträgt 90% (incl. der Leistungen der GKV).

Bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen gibt es auch medizinisch notwendige Behandlungen, bei denen die Kasse sagt, hier leisten wir noch nicht bzw. nicht mehr. Hier beträgt die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung beim ZAB+ZAE+ZBB+ZBE 100%. Aber wie schon gesagt – für bei Vertragsabschluss bereits Angeratenes/Geplantes gibt es keine Erstattungen.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

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Parodontitis - Parodontose ist ein "heißes Eisen", wenn es um den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geht. Ist eine Parodontitis gestoppt, kann man prinzipiell bei einer Zahnzusatzversicherung angenommen werden. Wie jedoch die Leistungen bei einer späteren ernehten Parodontitis aussehen ist genau abzuklären. Hier gibt es große Unterschiede. Ist eine Parodontitis akut, wird man bei einer Zahnzusatzversicherung nicht angenommen. Unsere Experten helfen, den passenden Tarif bei Parodontitis zu finden.