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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Erstattung ohne GKV-Leistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach gründlicher Recherche diverser Zahn-Zusatzversicherungen bin ich des Öfteren auf einen Satz gestoßen: "Erbringt die GKV keine Leistung, entfällt eine Erstattung für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung".

Ist dies bei der Ergo Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE ebenfalls der Fall? Wann tritt solch ein Fall überhaupt ein (Seltenheit / Regelfall / sonstiges)?

Besten Dank und beste Grüße


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE.

Zu der Frage, ob die Leistung von einer Vorleistung der GKV abhängig ist, ob also nur dann geleistet würde, wenn die GKV auch einen Zuschuss erbringt ist zu sagen – es wird stets eine Vorleistung der GKV geprüft. Falls eine Zahn-ERSATZ-Maßnahme so vorgenommen wird, dass die Kasse keine Vorleistung erbringt (z.B. im Ausland oder durch einen Privat-Zahnarzt ohne Kassenzulassung), dann werden pauschal 35% in Abzug gebracht.

Für Zahn-ERHALT-Maßnahmen gilt dieser Pauschalabzug nicht.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Die meisten Zusatzversicherer leisten für Zahnersatz unabhängig von einer Vorleistung der Krankenkasse. Werden allerdings die vorgesehenen Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen, ziehen die Zusatzversicherer diese Leistungen meist im Rahmen von pauschalen Prozent-Beträgen als fiktive GKV-Vorleistung vom Erstattungsbetrag ab.