Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich leistet der Tarif schon für Inlays oder Kunststofffüllungen.
ABER:
Sofern die Füllungen momentan noch intakt sind, besteht aus medizinischer Sicht kein Grund für einen Austausch. So etwas ist dann eine rein kosmetische Behandlung und die ist nicht erstattungsfähig.
Ein Austausch wird nur dann erstattet, wenn es medizinisch notwendig ist, d.h. wenn die vorhandenen Amalgam-Plomben kaputt gehen und ausgetauscht werden müssen. Und es darf natürlich diese medizinische Notwendigkeit erst nach Vertragsabschluss auftreten.
Wenn die Plomben also bereits aktuell kaputt sind und ein Austausch bereits vom Zahnarzt angeraten wurde, wäre der Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten und das ist dann nicht mehr versicherbar.
Wichtig: Der Austausch einer Amalgam-Füllung ist per se nicht medizinsch notwendig nur weil es Amalgam ist. Erst wenn die Füllung beschädigt ist , ist ein Austausch medizinisch notwendig und wird von Zahnzusatzversicherung erstattet.