Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ist diese Behandlung denn schon angeraten/geplant? Dann ist sie natürlich nicht mitversichert, denn dann ist der Versicherungsfall schon eingetreten.
Bei Veneers ist zudem zu sagen.
Veneers fallen ganz allgemein auch unter den Oberbegriff Zahnersatz und wären als solcher auch erstattungsfähig. Nur fehlt bei der Behandlung mit Veneers in der Regel die medizinische Notwendigkeit. Sie werden aus rein ästhetischen Gründen gesetzt. Die medizinische Notwendigkeit ist jedoch eine Grundvoraussetzung für eine Erstattung. Daher leisten die meisten Versicherer hier nicht.
Die Union sagt z.B., dass sie explizit für Veneers leistet, wenn diese medizinisch notwendig sind. Auch die WGV (Tarif Optimal).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
WaizmannTabelle Forum · ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE
Veneers mitversichert?
ISt die Behandlung durch ein Veneers 1 Zahn im ersten Jahr mitversichert?
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