Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist grundsätzlich immer überlegenswert. Wenn aber bereits Behandlungen angeraten sind, würde ich diese noch über den bestehenden Tarif abwickeln, da ja der neue Tarif dafür nicht leisten würde.
Wartezeiten beginnen bei einem Abschluss bei einem neuen Versicherer wieder von Vorne.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Der Abschluss oder Wechsel einer ZZV ist nur dann sinnvoll, wenn…
aktuell kein krankhafter Befund (z.B. beschädigter oder erkrankter Zahn, Zahn-/Kieferfehlstellung) besteht - siehe Patientenakte,
aktuell keine Behandlungsnotwendigkeit besteht,
aktuell keine Zahnbehandlungen angeraten wurden oder am Laufen sind.
Der Abschluss oder Wechsel einer ZZV ist nicht mehr sinnvoll, wenn...
der Versicherungsfall (siehe oben) bereits eingetreten ist.
Vor Eintritt des Abschlusses der Versicherung eingetretene Leistungsfälle sind nicht versichert.