Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
WaizmannTabelle Forum · ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE

Ist eine bereits bestehende Aufbissschiene versicherbar?

Guten Tag, Leider kann ich Ihren bisherigen Ausführungen keine passende Antwort auf meine Frage entnehmen: Wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt, wenn ich bei einem Versicherungseintritt eine Aufbissschiene habe. Wird mir eine neue erstattet, wenn ich die jetzige "durchgebissen" haben oder greift dann die Aussschlussklausel? Vielen Dank und beste Grüße

Antwort der WaizmannTabelle
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

geleistet für eine bereits vorhandene Schiene wird von KEINEM Tarif.

Wir empfehlen jedoch bei Besitz einer Knirscherschiene bei Abschluss den Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE. Warum?

Wenn ein Antragsteller bereits bei Abschluss eine Knirscherschiene trägt, empfehlen wir diesen Tarif, weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden und er somit leicht abschließbar ist und zudem kein entsprechender expliziter Leistungsausschluss erfolgt (wie bei vielen anderen Tarifen.) Es sind aber natürlich die Leistungen für neue Schienen bzw. die Reparatur der alten Schiene ausgeschlossen.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Versicherungsrechtlich gilt das Tragen einer Schiene so lange als laufende Maßnahme, solange diese laut Zahnarzt zu tragen ist. Die Behandlung gilt versicherungsrechtlich erst dann als beendet, wenn ein Zahnmediziner diese als beendet erklärt.

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