Sehr geehrte/r Anfrager/in,
geleistet für eine bereits vorhandene Schiene wird von KEINEM Tarif.
Wir empfehlen jedoch bei Besitz einer Knirscherschiene bei Abschluss den Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE. Warum?
Wenn ein Antragsteller bereits bei Abschluss eine Knirscherschiene trägt, empfehlen wir diesen Tarif, weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden und er somit leicht abschließbar ist und zudem kein entsprechender expliziter Leistungsausschluss erfolgt (wie bei vielen anderen Tarifen.) Es sind aber natürlich die Leistungen für neue Schienen bzw. die Reparatur der alten Schiene ausgeschlossen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Versicherungsrechtlich gilt das Tragen einer Schiene so lange als laufende Maßnahme, solange diese laut Zahnarzt zu tragen ist. Die Behandlung gilt versicherungsrechtlich erst dann als beendet, wenn ein Zahnmediziner diese als beendet erklärt.