Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich ist es so, dass der Zahnarzt festlegt, für welche Behandlung er eine medizinische Notwendigkeit sieht und welche Behandlung er dann anrät. Bei Zahnersatz werden heute dann häufig vom Zahnarzt Implantate angeraten. Leistungen für Implantate sind im Tarif enthalten.
Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung für Zahnersatz beträgt beim Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen inkl. der Leistungen der GKV. Bezüglich Implantate gibt es weder eine Begrenzung auf einen max. erstattungsfähigen Betrag pro Implantat noch eine Begrenzung bezüglich der Anzahl der Implantate.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: In erster Linie entscheidet der Zahnarzt was er für medizinische notwendig erachtet. Und davon hängt dann auch die Leistung der Ergo ab, ob sie für Implantate leistet. In seltenen Fällen kann die Versicherung die Begründung des Zahnarztes in Frage stellen. Dies kommt aber sehr selten vor.