Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays) gehören beim ZAB+ZAE+ZBB+ZBE zum Bereich Zahn-Erhalt-Maßnahmen. Bei Zahn-Erhalt-Maßnahmen werden einschließlich der anrechenbarer Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sowie Erstattungen Dritter 100 Prozent der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen geleistet. Voraussetzung ist natürlich stets die medizinische Notwendigkeit.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Bei der Erstattung von Keramik-Inlays ist eine medizinische Notwendigkeit Voraussetzung. Fragen Sie am besten Ihren Zahnarzt vor Beginn der Maßnahme nach der medizinischen Begründung.