Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wenn bereits ein Knochenabbau diagnostiziert worden ist, dann ist der Versicherungsfall durch diese Diagnose bereits eingetreten. Späterer Zahnersatz ist dann nur noch eine Folge darauf und somit nicht mitversichert – auch nicht bei der ERGO Direkt.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Knochenaufbau ist meistens nur im Rahmen einer Implantatsversorgung erstattungsfähig.