Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nein. Für bei Vertragsabschluss bereits angeratene/geplante Maßnahmen wird nicht geleistet.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Bei Versicherungen so auch Zahnzusatzversicherungen gilt, das VOR Abschluss der Versicherung eingetretene Schäden sowie angeratene bzw. geplante Maßnahmen und auch laufende Behandlungen NICHT mehr versichert werden. Anders formuliert, werden nur Fälle übernommen, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde.