Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich schon, ja. Es kann hier aber natürlich schon eine entsprechende Erklärung des Zahnarztes notwendig sein, warum das medizinisch notwendig ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Bei teureren zahnärztlichen Versorgungen die vorallem der Ästhetik dienen, hängt die Erstattung von der medizinischen Notwendigkeit ab, die von einem Zahnarzt begründet werden muss.