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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Erstattung Zahnzusatzversicherung im ersten Jahr

sagen Sie, ist eine Zahnbehandlung bei Ihnen innerhalb des ersten Jahres auch möglich? Und wenn ja, wieviel der Kosten werden da übernommen?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

grundsätzlich gibt es keine Wartezeiten, aber für bei Vertragsabschluss bereits angeratene, geplante Maßnahmen gibt es keine Leistungen. Wichtig für eine Erstattung ist, dass der Versicherungsfall erst nach Vertragsabschluss neu eintritt.

Bei der Höhe der Kostenerstattung sind in den ersten Jahren der Versicherungszeit noch folgende Summenbegrenzungen zu beachten:

1. Versicherungsjahr max. 250,- Euro Erstattung
1. – 2. Versicherungsjahr max. 500,- Euro Erstattung
1. – 3. Versicherungsjahr max. 750,- Euro Erstattung
1. – 4. Versicherungsjahr max. 1.000,- Euro Erstattung
Ab dem 5. Versicherungsjahr ist die Erstattung unbegrenzt.

Der Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE besteht aus 4 Tarifbausteinen und die Begrenzungen gelten jeweils für jeden Tarif extra. In manchen Fällen kann man somit Begrenzungen auch aufaddieren.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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touch_app Hinweis
Die Wartezeit ist eine zeitliche Begrenzung, während der bereits Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die anfängliche Summenbegrenzung ist unabhängig von der Wartezeit. Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine anfängliche Summenbegrenzung. Das bedeutet, dass während dieser Zeit – meist 3 bis 5 Jahre – die Leistungen auf einen maximalen Erstattungsbetrag begrenzt sind.