ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE Welche Zahnzusatzversicherung ist die beste für eine Implantatsversorgung?
Ich habe bereits eine Zusatzversicherung bei der Versicherungskammer Bayern ZG plus und bei der ERGOS ZBB. Nun möchte ich noch eine Versicherung für Implantate abschließen. Ich bin 60 Jahre habe eine Brücke und sonst noch alle Zähne. In Ihrem Forum habe ich gelesen, dass ein Zahn, der durch eine Brücke versorgt war nicht durch ein Implantat ersetzt werden kann bzw. die Kosten nicht übernommen werden. Wie ist es denn generell. Kann ich für jeden Zahn (im Rahmen der Höchstgrenze für Implantate)der nach Versicherungsbeginn entfernt werden muss, ein Implantat setzen lassen oder ist eine Brücke immer erste Wahl. Danke für Ihre Antwortausführliche Tarifbeschreibung ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A) viele Versicherer mögen es nicht, wenn man Doppelversicherungen abschließt und prüfen somit gleich beim Antrag, ob bereits Versicherungsschutz besteht oder eben nicht. In der Regel reicht aber auch eine gute Versicherung vollkommen aus. Der Tarif ZG Plus der VK Bayern ist leider kein leistungsstarker Tarif, hier kann man also durchaus über einen Wechsel mal nachdenken. Ein Wechsel sollte allerdings stets nur dann vorgenommen werden, wenn nichts ansteht, da für die bereits angeratenen/geplanten Maßnahmen der NEUE dann nicht leisten würde.
B) Es ist keineswegs immer eine Brücke erste Wahl. Entscheidend ist allerdings, dass nur die Versicherungsfälle versichert werden, die NEU und NACH Vertragsabschluss entstanden sind. Das heißt, es reicht nicht, dass der Zahn nach Vertragsabschluss entfernt wird. Der Zahn muss bei Vertragsabschluss auch noch vollkommen in Ordnung sein. Sollte es so sein, dass der Zahnarzt bereits vor Vertragsabschluss angeraten hat, den Zahn zu behandeln bzw. zu ziehen, dann ist das ein vor Vertragsbeginn eingetretener Versicherungsfall, der eben nicht mehr mitversichert wird.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Ein Implantat für einen fehlenden Zahn ist dann medizinisch notwendig, wenn die beiden Nachbarzähne der Lücke noch vollkommen intakt sind. Grund dafür ist, dass die beiden Zähne bei einer Brückenversorgung durch die Kronen beschädigt werden müssten, was beim Implantat nicht der Fall wäre.
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