Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für vor Vertragsbeginn bereits eingetretene Versicherungsfälle wird nicht geleistet. Für bei Vertragsabschluss bereits angeratene, geplante bzw. laufende Maßnahmen wird somit durch den ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE nichts erstattet.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Für alle Behandlungen die vor Versicherungsbeginn gestartet sind (auch wenn es ein etwas andere Behandlung war) erstattet keine Zahnzusatzversicherung mehr (zumindest kein leistungsstarker Tarif).