Sehr geehrte/r Anfrager/in,
hier wäre zuallererst einmal zu klären – war der Unfall schon oder ist die Frage generell gestellt, falls es also mal zu einem Unfall kommen sollte?
Wenn der Unfall schon vor Versicherungsbeginn war, wenn also die „Schäden“ bereits vor Versicherungsbeginn entstanden sind, sind diese auch nicht mehr mitversicherbar.
Sollte nach Vertragsabschluss eine unfallbedingte Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz vonnöten sein, dann würden z.B. die anfänglichen Begrenzungen entfallen.
Bezüglich Kieferorthopädie – der Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE sieht keine Leistungen für den Bereich Kieferorthopädie vor.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
WaizmannTabelle Forum · ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE
erstattung kiefer nach unfall
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