was bedeutet das konkret, wenn die fehlenden Zähne nicht mitversichert sind ? In Bezug auf Bücken, Implantate, Knochenaufbau...etc. ?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Frage ist mir etwas unklar. Wenn es bei Vertragsabschluss fehlende, noch nicht ersetzte Zähne gibt, dann können diese nicht mitversichert werden. Sollte einmal ein Ersatz angeraten werden, gibt es für diesen nichtversicherten fehlenden Zahn auch keine Leistungen aus diesem Tarif, weder für Brücken, Implantate oder sonstige Behandlungen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)