ab welchen jahr zahlt die ergo implantate es wurden mir vom zahnarzt angeraten
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für bei Vertragsabschluss bereits angeratene / geplante Maßnahmen gibt es keine Leistung, da eine angeraten / geplante Maßnahme ein eingetretener Versicherungsfall ist. Für vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle gibt es keine Erstattungen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
touch_app | Hinweis Implantate sind keine Kassenleistung, die gesetzliche Krankenversicherung leistet lediglich für die Suprakonstruktion in Form eines befundbezogenen Festzuschusses. |