Sehr geehrter Anfrager,
wichtig ist, dass vor Abschluß der Versicherung der Zustand der Zähne und des Zahnersatzes (Krone, Brücke, Implantat usw.) zu 100%in Ordnung ist.
Dann haben Sie dafür komplett Versicherungsschutz und bei einem späteren Schaden daran, können Sie hier natürlich eine Reparatur beim Versicherer geltend machen, wenn der Bereich Zahnersatz mitversichert wird.
Wichtig: Die Grundregel ist einfach: eine Zahnzusatzversicherung für alles (soweit im Leistungsumfang enthalten) dass bei Vertragsschluss noch nicht diagnostiziert wurde.