grundsätzlich ist natürlich aufgrund der laufenden Maßnahme nur bei wenigen Versicherern derzeit eine erfolgreiche Antragstellung möglich. Es gibt aber schon einige Möglichkeiten und bei der ERGO Direkt sind beispielsweise die Premiumtarife (ZAB+ZAE und ZBB+ZBE) sehr leistungsstark.
Auch wenn Sie jetzt einen Wechsel vornehmen und einen Tarif wählen, der einen Abschluss ermöglicht, gilt ganz klar – für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle wird der neue Tarif nicht leisten, weil die eben nicht mitversichert werden.
Bezüglich Wohnsitz: im Normalfall ist die Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse Voraussetzung für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die auch für den deutschen Markt konzipiert wurde. Aber richtig – es gibt auch Grenzgängerregelungen. Würde Ihr Sohn denn da darunter fallen? Das müsste man klären.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)