Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
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Bleaching versichert?

Bei einem meiner Schneidezähne wurde schon vor Längerem eine Wurzelfüllung durchgeführt. Deshalb ist dieser Zahn jetzt um einiges dunkler als die anderen Zähne. Mein Zahnarzt riet mir nun dazu, den Zahn per „Bleaching“ wieder aufzuhellen, statt ihn überkronen zu lassen. Ich wüsste nun gerne, ob Sie auch die Kosten für „Bleaching“ übernehmen.

Antwort der WaizmannTabelle
Bleaching wird durch die Zusatzversicherer - unabhängig von der CSS - NICHT erstattet, da es sich hierbei nicht um eine medizinisch notwendige Maßnahme, sondern um eine rein kosmetische Behandlung mit ästhetischem Hintergrund handelt.

Solche Kosten sind IMMER von Ihnen selbst zu tragen.
Wichtig: Zahnzusatzversicherungen leisten generell nur für medizinisch notwendige Maßnahmen. Rein kosmetische Behandlungen und Behandlungsmethoden gelten nicht als versichert.

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