Bleaching wird durch die Zusatzversicherer - unabhängig von der CSS - NICHT erstattet, da es sich hierbei nicht um eine medizinisch notwendige Maßnahme, sondern um eine rein kosmetische Behandlung mit ästhetischem Hintergrund handelt.
Solche Kosten sind IMMER von Ihnen selbst zu tragen.
Wichtig: Zahnzusatzversicherungen leisten generell nur für medizinisch notwendige Maßnahmen. Rein kosmetische Behandlungen und Behandlungsmethoden gelten nicht als versichert.