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User-Frage zur Adivgon (ehemals CSS) Flexi.Zahnersatz-Top + Flexi.Zahnbehandlung Zahnzusatzversicherung

Altersrückstellungen / Beitragsrückstellungen Zahnzusatzversicherung

Ich bin 30 Jahre.

Was ist günstiger? Tarife mit Altersrücklage oder ohne. Ich meine Tarife die im wesentlichen bei dem vereinbarten Anfängsatz stehenbleiben auch wenn man älter wird.


Sehr geehrte Damen und Herren,

die meisten Versicherer kalkulieren heutzutage die Beiträge ohne Altersrückstellungen. Das hängt damit zusammen, dass die Beiträge für jüngere Personen so dann meist wesentlich günstiger sind, als bei Tarifen mit Altersrückstellungen. Die meisten Versicherten wissen gar nicht, ob ihr Tarif mit oder ohne Altersrückstellungen kalkuliert ist und kümmern sich nur um den Beitrag zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Altersrückstellungen – was ist das, wozu sind sie da, ist das sinnvoll?

Statistisch gesehen sind jüngere Menschen sicherlich gesünder als Ältere. Daher steigt mit dem Alter des Menschen in aller Regel auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Die Folge wären unter Umständen stark ansteigende Prämien, je älter man wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken haben die Versicherer in der Krankenversicherung sog. „Altersrückstellungen“ eingeführt. D.h. zusätzlich zum reinen Risikobeitrag zahlt man schon in jungen Jahren einen kleinen Zusatzbeitrag, der dann vom Versicherer fürs Alter in einem Topf angespart wird.

Diese Altersrückstellungen werden allerdings nicht jeder versicherten Person individuell zugeordnet, sondern in einem großen „Topf“ vereint. Die Folge: man kann sich die Altersrückstellung bei Kündigung nicht auszahlen lassen oder diese „mitnehmen“.

Also profitiert man von der Altersrückstellung im Endeffekt nur dann, wenn man den Vertrag auch möglichst lange „bis ins hohe Alter“ behält. Wer früher aussteigt, hat auf gut Deutsch gesagt Pech gehabt.

Diese Vorgehensweise macht prinzipiell in der privaten Vollversicherung schon Sinn, denn in aller Regel sind die Einkünfte im Alter geringer, so dass man einen steigenden Beitrag dann u.U. nicht mehr so leicht tragen kann – daher ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn in der privaten Vollversicherung zum Schutz der Versicherten Altersrückstellungen angespart werden.

Die Prämien im Zusatzbereich hingegen sind aber nicht so hoch wie in der Vollversicherung, so dass man sagen müsste, dass der Versicherer hier seine Kunden „schützen“ muss – meist geht es beim Beitrag ja nicht um hunderte von Euro, sondern um Beträge zwischen ca. 20 und 60 Euro (je nach Sparte).

Die Frage, die sich also stellt: was ist für den Kunden im Segment „Zusatzversicherung“ vorteilhafter – Prämien mit Altersrückstellungen oder ohne?

1. Altersrückstellungen sind ein vom Versicherer verordnetes „Zwangssparen“ – wenn Prämien ohne Altersrückstellungen kalkuliert werden, steht es jedem Versicherten frei, selbst einen gewissen zusätzlichen Beitrag auf einen Sparplan o.Ä. zu leisten, um die Beitragserhöhungen im Alter abzufangen – diese stehen ja bereits bei Vertragsabschluss fest, so dass die Höhe gut kalkuliert werden könnte.
2. Wer jung ist, profitiert von einer sehr günstigen Prämie – das Einkommen ist in jungen Jahren meist niedriger, Ausgaben oftmals höher (Kinderwunsch, Eigenheim, etc.) als im Alter. Wenn die Kinder aus dem Haus sind und das Haus abbezahlt ist, lassen sich i.d.R. auch etwas höhere Tarifbeiträge einer Krankenzusatzversicherung gut verkraften.
3. Wer weiß schon beim Abschluss in jungen Jahren, ob er den Vertrag überhaupt die nächsten 5, 10, 20 oder 30 Jahre behält? Das können wohl die wenigsten vorauskalkulieren, denn: wer weiß, ob er nicht in ein paar Jahren in ein besseres Konkurrenz-Angebot wechseln möchte? Wer weiß, ob er sich nicht in einigen Jahren voll privat versichern kann / will? Wer weiß, ob er sich den Zusatztarif in 10 Jahren finanziell überhaupt noch leisten kann? In all diesen Fällen wäre ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Tarif mit dem Verlust der Altersrückstellungen verbunden.

Ein Tarif, der ohne Altersrückstellungen kalkuliert ist, stellt somit unseres Erachtens keinen Nachteil dar.

Wir haben das gegenübergestellt und festgestellt, dass sich die Altersrückstellung oftmals erst nach 10 oder 20 Jahren rechnet, oftmals sogar erst noch später.

Zusätzlich besteht prinzipiell in jedem Tarif das Risiko "allgemeiner Beitragsanpassungen", egal ob dieser Tarif mit Altersrückstellungen kalkuliert ist oder ohne.

Die einzelnen Versicherungsunternehmen können Ihre Tarife und die zugehörigen Prämien immer nur auf der Basis von Daten kalkulieren, die zum Zeitpunkt der Auflegung aktuell waren. In die Tarifkalkulation einbezogen werden z.B. allgemein zugängliche Statistiken, internes Datenmaterial aus eigenen Vorgängertarifen (falls vorhanden), derzeitige Kostensituation im Gesundheitswesen, zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etc.

Auf Basis dieser Daten versuchen die Versicherer eine Prognose für die Zukunft aufzustellen, und kalkulieren entsprechend Ihre Versicherungsprämien.

Wenn sich nun diese zugrunde liegenden Rahmendaten ändern, z.B. weil der Gesetzgeber die Zahnersatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kürzt, oder weil sich die allgemeinen Preise für medizinisch-technische Anlagen erhöht haben, dann wird sich das auch auf die ursprünglichen Kalkulationen des Versicherers auswirken und die tarifliche Prämie muss nachträglich angepasst werden.

Diese "Unsicherheit" über allgemeine Beitragsanpassungen besteht generell bei jedem Zusatztarif. Kein Versicherer kann Ihnen hier eine langfristige "Garantie" geben, dass seine Prognosen auch so eintreten werden und die Beiträge stabil bleiben.

Allerdings dürfen Sie schon davon ausgehen, dass diese Kalkulationen "Hand und Fuß" haben, denn hier liegen zahlreiche gesetzliche Vorgaben zugrunde. Kein Versicherer kann nach Lust und Laune seine Tarife kalkulieren und Prämien festsetzen, wie es ihm beliebt, sondern hier müssen diverse Spielregeln beachtet werden. Dass diese Spielregeln eingehalten werden, wird sowohl intern von einem sog. "Aktuar" als auch extern von einem unabhängigen "Treuhänder" überwacht.


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touch_app Hinweis
Auch bei Tarifen mit Beitragsrückstellungen ist zu beachten, dass die bei Abschluss vereinbarten Beiträge vermutlich NICHT dauerhaft unverändert bleiben. Zu allgemeinen bzw. kostenbedingten Beitragsanpassungen kann es immer kommen - und zwar unabhängig von der Art der Beitragskalkulation.