Da der Zahnarzt schon alles diagnostiziert hat und eine Behandlung, die „Revision“ schon angeraten hat ist zu sagen – "Ja, hier ist der Versicherungsfall schon eingetreten."
2. Nein, die bereits angeratenen Behandlungen werden nicht erstattet werden, da für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsbeginn eingetreten sind nicht geleistet wird.
3. Für Zahnersatz gibt es Leistungen von 80-90% Gesamterstattung, je nach Bonusheft.
Der Bereich Zahnbehandlung ist zu 100% abgedeckt.
4. Der Tarif CSS ZahnarztPlus sieht Leistungen für „besondere Maßnahmen der Schmerzausschaltung“ vor. Dies wird auch bei „Zahnarzt-Angst“ erstattet, sofern hier für die Schmerzausschaltung eine medizinische Notwendigkeit gegeben werden kann. Das ist meist mittels Attest oder Gutachten nachzuweisen.
5. Es ist grundsätzlich so, nicht nur bei der Advigon/CSS, dass für bereits vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle nicht geleistet wird.
Die Advigon würde Versicherungsnehmer mit bereits angeratenen Maßnahmen nicht aufnehmen.