WaizmannTabelle | Nr. 1 bei Zahnärzten.
Startseite | jetzt eigenen Waizmann-Vergleich starten | Impressum

User-Frage zur Adivgon (ehemals CSS) Flexi.Zahnersatz-Top + Flexi.Zahnbehandlung Zahnzusatzversicherung

Advigon/CSS abschließen trotz angeratenen Behandlungen

Ich hatte 2005 mehrere Wurzelkanalbehandlungen. Jetzt ist vor einigen Wochen eine Entzündung in einem dieser Wurzelkanäle ausgebrochen.
Es müsste also eine sog. "Revision der Wurzelkanalbehandlung" durchgeführt werden.

Zudem soll Zahnstein entfernt und eine PZR durchgeführt werden.
Das alles wurde von einem Zahnarzt diagnostiziert, und Röntgenbilder wurden auch erstellt; allerdings habe ich die Behandlung doch nicht bei ihm durchgeführt, da es sich bei dem Zahnarzt um keinen "richtigen" Endontologen gehandelt hat.

Nun meine Fragen:
1. Hat bereits eine Behandlung angefangen?
2. Werden die genannten "Baustellen" von der CSS übernommen und wie lange beträgt hierfür die Wartezeit?
3. Zu welchem Prozentsatz würde es übernommen werden?
4. Würde eine Lachgas-Narkose (Dämmerschlaf, da Zahnarztangst) auch von der CSS übernommen werden?
5. Welcher CSS Tarif ist hierfür der richtige für mich, wo alle genannten Behandlungen damit abgedeckt wären?


1. Es geht eigentlich gar nicht darum, ob die Behandlung schon angefangen hat. Wichtiger ist, ob bereits der Versicherungsfall eingetreten ist, da für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle nicht geleistet wird.
Da der Zahnarzt schon alles diagnostiziert hat und eine Behandlung, die „Revision“ schon angeraten hat ist zu sagen – "Ja, hier ist der Versicherungsfall schon eingetreten."

2. Nein, die bereits angeratenen Behandlungen werden nicht erstattet werden, da für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsbeginn eingetreten sind nicht geleistet wird.

3. Für Zahnersatz gibt es Leistungen von 80-90% Gesamterstattung, je nach Bonusheft.
Der Bereich Zahnbehandlung ist zu 100% abgedeckt.

4. Der Tarif CSS ZahnarztPlus sieht Leistungen für „besondere Maßnahmen der Schmerzausschaltung“ vor. Dies wird auch bei „Zahnarzt-Angst“ erstattet, sofern hier für die Schmerzausschaltung eine medizinische Notwendigkeit gegeben werden kann. Das ist meist mittels Attest oder Gutachten nachzuweisen.

5. Es ist grundsätzlich so, nicht nur bei der Advigon/CSS, dass für bereits vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle nicht geleistet wird.

Die Advigon würde Versicherungsnehmer mit bereits angeratenen Maßnahmen nicht aufnehmen.

touch_app Hinweis
Die Versicherer können ihre Annahmekriterien selbst bestimmen. Damit wird im Vorfeld bei Antragstellung schon aussortiert, welche Risiken (Versicherungsnehmer) man in den Tarif "einlädt". Es ist daher sehr wichtig, die Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da Falschangaben zum Rücktritt vom Vertrag führen könnten, damit die Beiträge verloren sind und der Versicherungsschutz gekündigt wird.