Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Wurzelbehandlung Zahnzusatzversicherung
Hallo zusammen, ich habe vor ca. 4 Jahren an einem Backenzahen eine Wurzelbehandlung gehabt. Jetzt habe ich gelesen, dass es sinnvoll/notwendig sein könnte, diesen Zahn überkronen zu lassen. Dazu meine Frage: Greift in diesem Fall eine ZZV? Vielen Dank!!ausführliche Tarifbeschreibung Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
haben Sie denn schon eine Zahnzusatzversicherung oder möchten Sie jetzt eine abschließen?
Wenn Sie noch keine Zahnzusatzversicherung haben:
Bei Wurzelbehandlungen ist es immer so, dass man immer eine zeitlang warten muss, bis der Zahnarzt sagen kann, ob diese erfolgreich war oder nicht. Nach 4 Jahren kann er das sicher sagen. Es ist also wichtig, ob der Zahn jetzt vollkommen in Ordnung ist oder bereits weitere Behandlungen angeraten sind. Wenn der Zahn jetzt vollkommen in Ordnung ist steht einem Abschluss nichts im Wege, dann braucht es aber auch keine Überkronung zum jetzigen Zeitpunkt. Sollte eine solche dann später einmal während der laufenden Versicherungszeit medizinisch notwendig werden, wäre das mitversichert und entsprechend der Tarifbedingungen erstattungsfähig.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung
Eine GKV leistet nur unter bestimmten Bedingungen für eine Wurzelbehandlung. Um so wichtiger ist es eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die unabhängig von der gesetzlichen Krankenkasse leistet.
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