Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich können Versicherungsfälle, die vor Abschluss einer Versicherung bereits eingetreten sind, nicht versichert werden - egal bei welchem Versicherer auch immer. Der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung tritt bereits mit der ersten Untersuchung, die auf das Erkennen eines Leidens hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose ein, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsbedürftigkeit bestanden hat oder nicht.
Für Ihren Fall gilt also, dass der Versicherungsfall mit der Diagnose und dem Anraten der Extraktion bereits eingetreten ist. Insofern kann der Zahn auch NICHT mehr versichert werden. Im Leistungsfall prüft der Versicherer das entsprechend nach und schickt Arztrückfragen an den Arzt, welcher dann natürlich anhand seiner Patientenakte die Fragen beantwortet.
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angeratene Behandlung in Akte versichern
Guten Tag. Bei meinem letzten Zahnarztbesuch wurde mir gesagt, dass ein Zahn gezogen werden müsste. Auf meine Frage, und was dann, wurden mir die Alternativen und die dazu grob geschätzten Kosten übermittelt. Ich sagte, das mir das zu teuer ist. All dieses steht nun in der Patientenakte. Der Zahn ist noch da. Kann ich diesen Zahn noch versichern, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Welche Versicherung würde für mich in Frage kommen, wenn ich schnell hohe Kosten erstattet haben möchte?
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