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DKV KDT85+KDBE Implantat-Versorgung und Kinderleistungen in einem Tarif

Hallo Waizmann-Team, folgende Fragen zu dem Tarif: Ich hab seit den 90er'n ein "Stiftzahn", ich nehme an es handelt sich um eine Krone wenn man es mit einem Fachbegriff betiteln will!? Mir wurde damals gesagt das die Krone wohl ca 10 Jahre übersteht +/- paar Jahre, aktuell meint mein Zahnarzt das schaut noch gut aus, die Frage wäre ob denn das Ersetzen, wenn es irgendwann mal nötig sein sollte, dieser Krone durch Implantate o.ä. dann entsprechend des Erstattungssatzes erstattet wird? Des weiteren habe ich gelesen, das der Tarif für Kinder geeignet ist, bedeutet dies das Kinder mitversichert sind und wenn nötig die Kieferorthopädischen Leistungen in Anspruch nehmen können oder inwiefern ist diese Info relevant? Grußausführliche Tarifbeschreibung DKV KDT85+KDBE Zahnzusatzversicherung anzeigen Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Frage bezieht sich auf den Tarif DKV DT85+DBE. Hier ist es so, dass bestehender Zahnersatz dann problemlos mitversichert werden kann, wenn dieser bei Abschluss vollkommen in Ordnung ist und keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Behandlungen notwendig/angeraten/geplant sind. Sollte später dann nach Vertragsabschluss neu irgendwann einmal eine medizinische Notwendigkeit entstehen, wäre das entsprechend den Bedingungen mitversichert und erstattungsfähig.

Zur Kinder-Eignung: Ein Tarif ist nur dann wirklich gut für Kinder geeignet, wenn er umfangreiche Leistungen für KFO enthält. Schließlich ist Zahnersatz in der Regel noch nicht das große Thema bei einem Kindergebiss. Der Tarif DKV DT85+DBE ist so ein Tarif, der auc für KFO-Behandlungen gute Leistungen enthält. Wer also eine Zahnzusatzversicherung für das Kind abschließen möchte, sollte unbedingt darauf achten, welche Behandlungen, die eben auch bei Kindern gemacht werden, überhaupt erstattungsfähig sind.
Eine automatische Mitversicherung des Kindes ist nicht möglich. Jeder benötigt einen eigenen Vertrag.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Sobald der Zahnarzt den Ersatz einer Krone angeraten hat, kann dieser Zahnersatz im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung nicht mehr mitversichert werden, da der Versicherungsfall (mit Anraten der Maßnahme und Eintragung in die Patientenakte) bereits eingetreten ist.

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