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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Frage Versicherungsumfang

Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir müssen ein paar Füllungen erneuert werden. Nun stellt sich bei Ihrer erläuterung zu der Angabe: Behandlung angeraten ja /nein folgende Frage: Beudetet dies nun, dass dies von der Versicherung nicht übernommen wird, bzw. keine der Füllungen übernommen wird, auch wenn diese evtl. erst in einem Jahr ist. Sollte dies der Fall sein, ist eine Versicherung ja nie abzuschließen. Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und einen schönen Abend.


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Wenn bereits vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon am Laufen ist/war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant sind/waren, gibt es auch nach Ablauf einer eventuellen obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

(Bei der ERGO gibt es keine Wartezeit, dafür starke anfängliche Begrenzungen.)

Auch bei der ERGO heißt es ganz klar – für bei Vertragsabschluss angeratene, geplante Maßnahmen wird nicht geleistet. Da die ERGO jedoch keine Gesundheitsfragen stellt, kann dieser Tarif, auch wenn bereits Behandlungen angeraten/geplant sind, abgeschlossen werden (dann für alle künftig neuen Versicherungsfälle).


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)