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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Kostenerstattung bei eingetretenem Leistungsfall

Hallo,

ich war letzte Woche beim Zahnarzt und möchte gerne meine Zähne richten lassen. Ich habe einen Kostenvoranschlag über ca. 220 € erhalten.
Würde die Versicherung gleich Kosten übernehmen, wenn ich die Behandlung kurzfristig durchführen würde? Wenn ja, wie hoch wäre der Kostenanteil?

Bitte um Rückinfo. Danke!


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

für bei Vertragsabschluss bereits angeratene, geplante Maßnahmen gibt es keine Leistungen. Wichtig für eine Erstattung ist, dass der Versicherungsfall erst nach Vertragsabschluss neu eintritt.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Der Abschluss oder Wechsel einer ZZV ist nur dann sinnvoll, wenn… aktuell kein krankhafter Befund (z.B. beschädigter oder erkrankter Zahn, Zahn-/Kieferfehlstellung) besteht - siehe Patientenakte, aktuell keine Behandlungsnotwendigkeit besteht, aktuell keine Zahnbehandlungen angeraten wurden oder am Laufen sind. Der Abschluss oder Wechsel einer ZZV ist nicht mehr sinnvoll, wenn... der Versicherungsfall (siehe oben) bereits eingetreten ist.