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ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE Leistungsbegrenzungen Zahnzusatzversicherung

Guten Tag, hinsichtlich der Leistungsbegrenzung schreiben Sie: Kurzübersicht: Begrenzung im 1. und 2. Versicherungsjahr 2000,- € Begrenzung im 3. und 4. Versicherungsjahr 4000,- € Leistungsbegrenzungen & Wartezeiten der Ergo Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE im Detail: Generell gilt, die max. tarifliche Erstattung ist für jeden Tarif (ZAB, ZAE, ZBB, ZBE) jeweils begrenzt auf: insgesamt 250 Euro bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres. insgesamt 500 Euro bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres. insgesamt 750 Euro bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres. Mir ist jetzt unklar, welche Leistungsbegrenzung gilt. Für mich macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ich in den ersten 2 Jahren 2.000,- erstattet bekomme oder 750,-. ausführliche Tarifbeschreibung ERGO ZAB+ZAE+ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung anzeigen Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der entscheidende Punkt ist, dass diese Begrenzungen von 250, 500 u.s.w. für JEDEN Tarifbaustein extra gelten. Der Tarif ZAB+ZAE+ZBB+ZBE besteht ja aus vier Bestandzeiten und so gilt für jeden einzelnen der vier jeweils diese Begrenzung. Wenn eine Leistung in beiden Tarifbestandteilen gilt (z.B. erhöht der ZAE ja lediglich die Zahnersatzleistungen des ZAB), dann kann man die Begrenzungen aufaddieren.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wirklich gute Zahnzusatzversicherungen ohne anfängliche Summenbegrenzungen gibt es nicht. Tarife ohne anfängliche Summenbegrenzungen leisten zumeist nur mit einer Verdoppelung des Festzuschusses und somit nicht kassenunabhängig

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