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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren bei ERGO

Wie ist die Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Jahren zu verstehen? Wie sind Tarif ZAB und ZAE voneinander abgegrenzt? Was fällt unter ZAB und was unter ZAE? Wieviel bekäme ich also im ersten Jahr für ein Implantat ersetzt, 250 oder 500 EUR?

Was sind erstattungsfähige Kosten?

Ist für TBE immer ein Eigenanteil von 50 EUR zu bezahlen?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

was ist TBE?

Zu den Leistungsbegrenzungen:

Der Tarif ZAB+ZAE+ZBB+ZBE besteht aus den 4 Bausteinen Zahn-Ersatz-Basis (ZAB), Zahn-Ersatz-Premium (ZAE), Zahn-Erhalt-Basis (ZBB) und Zahn-Erhalt-Premium (ZBE). Die Leistungen gliedern sich in DREI verschiedene Töpfe auf, da für Zahnersatz zwei Bausteine gleichzeitig leisten – ZAE erhöht lediglich die Leistung von 75% des ZAB auf 90%.

Baustein ZBB:
- Einlagefüllungen (Inlays und Onlays),
- Kunststoff-Füllungen,
- Schienen und Aufbissbehelfe (wenn diese keinen kieferorthopädischen Zweck verfolgen)

Baustein ZBE:
- Wurzelbehandlungen,
- Parodontosebehandlungen

Der Tarifbaustein ZBB erstattet pro Versicherungsjahr maximal 50,- Euro für Prophylaxe, während ZBE alle Kosten für Prophylaxe übernimmt, welche diese 50-Euro-Marke übersteigen.

Baustein ZAB+ZAE:
- Kronen
- Brücken
- Prothesen
- implantatgetragener Zahnersatz
- Implantate


In JEDEM dieser Bausteine gibt es folgende Summenbegrenzungen:

1. Versicherungsjahr max. 250,- Euro Erstattung
1. – 2. Versicherungsjahr max. 500,- Euro Erstattung
1. – 3. Versicherungsjahr max. 750,- Euro Erstattung
1. – 4. Versicherungsjahr max. 1.000,- Euro Erstattung
Ab dem 5. Versicherungsjahr ist die Erstattung unbegrenzt.

Da ZAB+ZAE die gleichen Leistungen enthalten (Premiumtarif erhöht ja lediglich die Erstattung) kann man hier die Begrenzungen addieren.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Fast jeder Zahnzusatzversicherungs-Anbieter hat Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen sog. anfängliche Summenbegrenzungen innerhalb der ersten Jahre, in der die Versicherung läuft. Diese Begrenzungen kann der Versicherer selber festlegen bzw. ausgestalten, wie viel geleistet wird oder ob sogar Begrenzungen für definierte Leistungen (z.B. Zahnersatz) begrenzt zu sehen sind. Diese anfänglichen Summenbegrenzungen steigen meist mit den Jahren der Versicherung bis diese nach z.B. 4 Jahren aufgehoben werden.