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User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

Leistungspraxis Zahnersatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die folgenden Fragen:

- sollte irgendwann eine bereits vorhandene Brücke oder Krone erneuert werden müssen, übernimmt der Tarif ergo direkt dentgent dann die anfallenden Kosten?

- wenn der Zahn neben einem bereits fehlenden Zahn entfernt werden muss, ein Implantat an dieser Stelle gesetzt und evtl. der fehlende Zahn mit überbrückt werden würde, werden in diesem Fall die Kosten für das Implantat und anteilig für die Überkronung übernommen und nur die Kosten für den bereits vor Vertragsabschluss fehlenden Zahn wären selbst zu tragen?

- Werden die Kostenvoranschläge bzw. rechnungendirekt beim Versicherer eingereicht, oder erfolgt die Abwicklung der Kostenerstattung auch über Waizmann?

- was bedeutet die Übernahme von Mehrkosten, wenn GKV nicht zahlt. Ist damit der Differenzbetrag zwischen tatsächlich angefallenen Kosten und den von der GKV übernommenen Kosten gemeint?

Vielen Dank


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

a) der vorhandene Zahnersatz kann problemlos mitversichert werden, sofern dieser bei Vertragsabschluss vollkommen in Ordnung ist und keine Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Behandlungen bereits notwendig/angeraten/geplant sind. Sollten später Versicherungsfälle bezüglich dieser ersetzten Zähne entstehen, wäre das mitversichert.
b) Es wird anteilig erstattet, da der bereits vor Vertragsabschluss fehlende Zahn ja nicht mitversichert werden kann.
c) c) Heil- und Kostenpläne sollten zuerst bei der Kasse eingereicht werden und gehen dann an den Versicherer. Originalrechnungen gehen dann auch an den Versicherer an die Adresse: ERGO Direkt Versicherungen, Karl-Martell-Straße 60, 90344 Nürnberg.
d) d) Ich nehme mal an, die letzte Frage bezieht sich auf Wurzel- und Parodontalbehandlungen. Hier ist es so, dass nicht jede Behandlung von der GKV übernommen wird. Und selbst wenn diese übernommen wird, behandeln die Zahnärzte häufig so, dass für den Patienten dennoch ein Teil selbst zu zahlen ist. Hier gibt es Versicherer, die auch diese Kosten erstatten, viele Versicherer sagen aber, wenn die GKV eine solche Behandlung übernimmt, erstatten wir nicht Weiteres.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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Nach Definition der meisten Zahnzusatzversicherer gehören zum Zahnersatz Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate sowie die dazugehörigen Suprakonstruktionen (Krone auf dem Implantat).