WaizmannTabelle | Nr. 1 bei Zahnärzten.
Startseite | jetzt eigenen Waizmann-Vergleich starten | Impressum

User-Frage zur ERGO Direkt ZAB+ZAE und ZBB+ZBE Zahnzusatzversicherung

zu extrahieren

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe momentan folgende Diagnaose:
1. Ein Zahn, welcher Brückenauflager ist, muss gezogen werden (x), ist dieser Zahn in den Angaben als (bereits) fehlend aufzuführen. Wären Behandlungen die sich aus der Diagnose ergeben erstattungsfähig (Implantat oder Brücke, wenn der Zahn gezogen wurde).
2. Kann das Brückenglied, welches an dem zu ziehenden Zahn auflagerte, noch als Brücke gelten. Diese Brücke müsste ja mit dem ziehen des Zahnes erneuert/ ersetzt werden ? Was muss hier angegeben werden, Ist die entsprechende Behandlung später Erstattungsfähig ?
3. Eine Zahn unter einer Krone (ww) muss behandelt werden, eventuell neue Krone, wie muss dies angegeben werden, wäre die entsprechende Behandlung erstattungsfähig ?

Ich würde, zumindes für die Zukunft, gerne eine Versicherung abschließen, würde natürlich gerne möglichst viel von dem absehbaren anstehenden Maßnahmen abdecken.
Ist dieser Tarif für mich dann tatsächlich der Richtige ? Heißt es, dass wenn keine geszndheitsfragen gestellt werden, ich auf jedenfall aufgenommen werden würde ? Welche Auswirkungen hat dies jedoch auf die erstattungsfähigen Leistungen.

mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

der Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE ist insofern unter Umständen schon interessant für Sie, weil keine Zahnfragen bei Abschluss gestellt werden und somit trotz der Diagnosen ein Abschluss überhaupt möglich ist, sodass Sie für künftige „Schäden“ Versicherungsschutz besitzen.

Doch auch wenn keine Zahnfragen gestellt werden, steht in den Bedingungen bei der ERGO ganz klar drin, dass für bei Vertragsabschluss schon angeratene, geplante Maßnahmen nicht geleistet wird. Insbesondere bei Erst-Erstattungen, aber auch bei recht umfangreichen Erstattungen überprüfen die Versicherer i.d.R., wann der Versicherungsfall eingetreten ist und ob sie in der Leistungspflicht stehen.




Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)