Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Fragen zur CSS
Guten Tag, wir interessieren uns für eine Zahnzusatzversicherung für unseren Sohn Mika, 8 Jahre. Dazu haben wir folgende Fragen: Leistet der Zahnzusatzversicherungstarif auch wenn die GKV nicht leistet? Sind Leistungen nach 8 Monaten Wartezeit bereits tariflich unbegrenzt? Werden Zahnarzrechnungen bis zum GOZ-Höchstbetrag (3,5-facher Satz) erstattet? Ist bei Implantaten auch der Knochenaufbau mitversichert? Wird auch für hochwertige Zahnbehandlungen wie z.B. Prophylaxe, Paradontose-/Wurzelbehandlungen geleistet? Was erstatten Sie bei Kieferorthopädischen Behandlungen?ausführliche Tarifbeschreibung Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A) Die Wartezeiten betragen für Zahnersatz und Kieferorthopädie grundsätzlich 8 Monate. Für reine Zahnbehandlungen und Prophylaxe gibt es keine Wartezeiten. Grundsätzlich sind die Leistungen unbegrenzt, es gibt also keine anfänglichen Summenbegrenzungen. Es gibt allerdings Begrenzungen im Bereich KFO (siehe H).
B) Die CSS leistet schon kassenunabhängig. Da der Tarif allerdings so kalkuliert ist, dass Kassenleistungen mit eingerechnet sind, erhält man nur die volle Leistung, wenn ein Zahnarzt aufgesucht wird, der eine Kassenzulassung hat und die von der Kasse zustehenden Leistungen auch über die Kasse abgerechnet werden. Geht man z.B. zu einem reinen Privatzahnarzt, dann wird ein bestimmter Betrag als fiktive Kassenleistung abgezogen.
C) Mit Begründung wird bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ geleistet.
D) Leistungen für medizinisch notwendigen Knochenaufbau (bei Implantatbehandlung) sind im Versicherungsumfang enthalten.
E) Die Frage bezüglich „hochwertige Zahnbehandlung“ verstehe ich nicht ganz. Diese bitte ggf. noch einmal konkreter formuliert stellen.
F) Der Tarif leistet auch für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Hier übrigens auch für eventuelle Mehrkosten bei einer Behandlung, die auch von der Kasse erstattet wird, der Zahnarzt aber ggf. mehr abrechnet, als die Kasse erstattet.
G) Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung für Prophylaxe beträgt 100%.
H) 80 % KFO-Leistung, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist und trotzdem nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird (KIG-Einstufung 2 oder bei über 18-jährigen).
Sofern die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung übernimmt (KIG-Einstufung 3-5), können im Rahmen einer gültigen Mehrkostenvereinbarung medizinisch notwendige Zusatzleistungen bis zu 80% übernommen werden, jedoch für eine komplette
Behandlungsmaßnahme max. bis 600 Euro Mehrkosten pro Kiefer (also bis 1.200 Euro Erstattungsleistung für KFO-Mehrkosten bei KIG 3-5).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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