Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP KFO-Vers. Kinder / Kostenübernahme???
Sehr geehrtes Waizmann-Team, meine 9jährige Tochter ist seit ca. einem Jahr in KFO-Behandlung insofern, als dass sie nachts eine Schiene trägt, der den Oberkiefer weiten soll. Lt. dem behandelnden Arzt werden diese Kosten als "nicht-kieferorthopädische" Behandlung über die GKV abgerechnet. Falls ich jetzt eine entsprechende KFO-Versicherung (CSS o.ä.) abschliesse und in 9-10 Monaten eine echte KFO-Behandlung (feste Spange)beginnen würde, trägt die Zusatzversicherung dann die Kosten? Ich bin recht unsicher, wie ich es anstellen muss, um auch von den notwendigen Leistungen partizipieren zu können. Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar!ausführliche Tarifbeschreibung Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte Fragenstellerin,
grundsätzlich ist es so, dass Schäden bzw. Maßnahmen, die vor Abschluss einer solchen Versicherung bereits bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren, NICHT versichert werden können - bei KEINEM Versicherer.
Da auch einen Schienentherapie bereits eine kieferorthopädische Behandlung ist und daher der KFO-Bereich komplett NICHT mehr versichert werden kann, wäre auch eine spätere "richtige" KFO-Maßnahme NICHT mehr versicherbar.
Liebe Eltern, wir raten für Kinder eine spezielle Zahnzusatzversicherung (inkl. kieferorthopädische Leistungen) abzuschließen. Dabei sollte diese Versicherung z.B. ab dem vollständigen Milchzahngebiss (ab ca. 2-3 Jahren) abgeschlossen werden. Ist nämlich eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung bereits diagnostiziert, ist diese nicht mehr versicherbar.
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