Sehr geehrte Fragenstellerin,
grundsätzlich ist es so, dass Schäden bzw. Maßnahmen, die vor Abschluss einer solchen Versicherung bereits bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren, NICHT versichert werden können - bei KEINEM Versicherer.
Da auch einen Schienentherapie bereits eine kieferorthopädische Behandlung ist und daher der KFO-Bereich komplett NICHT mehr versichert werden kann, wäre auch eine spätere "richtige" KFO-Maßnahme NICHT mehr versicherbar.
Wichtig: Liebe Eltern, wir raten für Kinder eine spezielle Zahnzusatzversicherung (inkl. kieferorthopädische Leistungen) abzuschließen. Dabei sollte diese Versicherung z.B. ab dem vollständigen Milchzahngebiss (ab ca. 2-3 Jahren) abgeschlossen werden. Ist nämlich eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung bereits diagnostiziert, ist diese nicht mehr versicherbar.