Sehr geehrte Damen und Herren
Bei der Leistungsbeschreibung wird aufgeführt, dass fehlende Zähne nicht mitversichert sind. Ich habe herausnehmbare
Protesen und eine Brücke. Wenn ich dafür neuen Ersatz brauche ist das nicht mitversichert, oder versteh ich da etwas falsch?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die vorhandene herausnehmbare Prothese kann bei der CSS nicht mitversichert werden. Die dadurch ersetzten Zähne gelten im Sinne des Antrages als "fehlende Zähne", d.h. wenn die Prothese irgendwann einmal erneuert werden müsste oder anderweitig ersetzt wird, würde dafür nicht geleistet werden.
Zudem müsste man dann sehen, ob überhaupt ein Abschluss möglich wäre, da ein Abschluss nur bis zu 3 fehlende Zähne möglich ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
touch_app | Hinweis Als „fehlend“ gelten nur unversorgte Lücken, wo derzeit Platz für einen Zahnersatz. Nicht fehlend sind: • fehlende Weisheitszähne; • "Lückenschlüsse“; • ersetzte Zähne (z.B. Brücken, Implantate)
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