Sehr geehrte Damen und Herren,
Voraussetzung für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in Deutschland ist, dass der Versicherte bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, über einen Wohnort in Deutschland sowie ein Girokonto bei einer deutschen Bank verfügt. Nur wenn alle 3 Kriterien erfüllt sind, wäre der Abschluss überhaupt nur möglich. Bitte geben Sie uns bescheid, ob das bei Ihnen der Fall ist.
Wichtig ist außerdem zu wissen, dass Schäden bzw. Maßnahmen, die VOR Abschluss einer solchen Versicherung bereits bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren, NICHT mehr versichert werden können - bei KEINEM Versicherer. Wenn Sie also bereits eine angeratene Maßnahme haben - wovon wir ausgehen, da Sie bereits die Kosten wissen - können Sie diese Maßnahme auch nicht mehr versichern, da der Versicherungsfall bereits vor Abschluss eingetreten wäre. Der Versicherer prüft das im Leistungsfall entsprechend genau über Arztrückfragen und Einsicht in die Patientenakte nach.
Wichtig: Sobald eine Behandlungsmaßnahme vom Zahnarzt angeraten wurde, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten und lässt sich damit nicht mehr versichern.