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Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Anforderung der Patientenkartei

Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir ist der Fall eingetreten dass ich Zahnersatz (Krone) erhalten habe. Nun möchte die CSS Versicherung nach Kopie des Heil u. Kostenplanes, sowie die Beantwortung von vielen Fragen durch meinen Zahnarzt auch noch Einsicht in meine Patientenakte haben. Meine Frage ist: Wie die üblich und wie ist die Rechtslage dazu? Mein Zahnarzt sagt er weigere sich da eine Kopie der Partientankartei hinzuschicken...was soll ich tun? Besteht seitens der Versicherung ein Rechtsanspruch auf Einsicht? Vielen Dank im voraus.ausführliche Tarifbeschreibung Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Zahnzusatzversicherung anzeigen Sehr geehrter Anfrager,

grundsätzlich ist es so, dass der Versicherer ein Recht hat Einsicht in die Patientenakte zu nehmen. Dazu gab es erst vor wenigen Wochen ein entsprechendes Grundsatzurteil. Leider liegt uns bislang noch nicht das Aktenzeichen dazu vor. Es ist aber jetzt geregelt, dass der Versicherer Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte hat.

Wenn der Zahnarzt sagt, dass er diese nicht an den Versicherer heraus gibt, hat er vollkommen Recht - das darf er aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht auch nicht. Aber er muss die Akte an Sie herausgeben. Auch dahingehend gibt es eine Grundsatzurteil. Die Patientenakte ist Eigentum des Patienten und nicht des Arztes. Auf Verlangen muss er diese also in Kopie auf jeden Fall herausgeben.

Und Sie sind dann im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht gezwungen die Akte an den Versicherer weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Kunden an, dass wir die Akte vorab prüfen, ob Eintragungen missverständlich aufgefasst werden können. Erst nach unserer Freigabe sollte die Akte dann beim Versicherer eingereicht werden.
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen, wird beim ersten größeren Leistungsfall eine sog. "nachgelagerte Gesundheitsprüfung" durchgeführt. Das bedeutet, dass erst irgendwann nach Abschluss der Versicherung geprüft wird, ob die Angaben im Antrag auch korrekt waren. Das funktioniert dann über entsprechende Arztrückfragen beim behandelnden Zahnarzt bzw. den Vorbehandlern der letzten 10 Jahre.

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