Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Anforderung der Patientenkartei
Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir ist der Fall eingetreten dass ich Zahnersatz (Krone) erhalten habe. Nun möchte die CSS Versicherung nach Kopie des Heil u. Kostenplanes, sowie die Beantwortung von vielen Fragen durch meinen Zahnarzt auch noch Einsicht in meine Patientenakte haben. Meine Frage ist: Wie die üblich und wie ist die Rechtslage dazu? Mein Zahnarzt sagt er weigere sich da eine Kopie der Partientankartei hinzuschicken...was soll ich tun? Besteht seitens der Versicherung ein Rechtsanspruch auf Einsicht? Vielen Dank im voraus.ausführliche Tarifbeschreibung Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrter Anfrager,
grundsätzlich ist es so, dass der Versicherer ein Recht hat Einsicht in die Patientenakte zu nehmen. Dazu gab es erst vor wenigen Wochen ein entsprechendes Grundsatzurteil. Leider liegt uns bislang noch nicht das Aktenzeichen dazu vor. Es ist aber jetzt geregelt, dass der Versicherer Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte hat.
Wenn der Zahnarzt sagt, dass er diese nicht an den Versicherer heraus gibt, hat er vollkommen Recht - das darf er aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht auch nicht. Aber er muss die Akte an Sie herausgeben. Auch dahingehend gibt es eine Grundsatzurteil. Die Patientenakte ist Eigentum des Patienten und nicht des Arztes. Auf Verlangen muss er diese also in Kopie auf jeden Fall herausgeben.
Und Sie sind dann im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht gezwungen die Akte an den Versicherer weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Kunden an, dass wir die Akte vorab prüfen, ob Eintragungen missverständlich aufgefasst werden können. Erst nach unserer Freigabe sollte die Akte dann beim Versicherer eingereicht werden.
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen, wird beim ersten größeren Leistungsfall eine sog. "nachgelagerte Gesundheitsprüfung" durchgeführt. Das bedeutet, dass erst irgendwann nach Abschluss der Versicherung geprüft wird, ob die Angaben im Antrag auch korrekt waren. Das funktioniert dann über entsprechende Arztrückfragen beim behandelnden Zahnarzt bzw. den Vorbehandlern der letzten 10 Jahre.
Weitere Fragen und Antworten zur Advigon flexi.Zahnbehandlung+flexi.Zahnersatz-TOP
- Kostenerstattung für PerioChip
- CSS: Vertragsabschluss nach Wurzelspitzenresektion sinnvoll wg. mögl. Implantat in der Zukunft?
- Kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene - gibt es Zahnzusatzversicherungen?
- Keramikverblendungen bei der Advigon/CSS
- Fluoridschiene für die Nacht - Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
- CSS bzw. Advigon ohne Prädikat leistungssicher
- Kombination Krankenversicherung in Schweiz mit deutscher Zahnzusatzversicherung möglich?
- Advigon/CSS abschließen trotz angeratenen Behandlungen
- Enorme Erhöhung, Teil rausnehmen aus Tarif?
- Advigon (ehemals CSS) auch ohne Bonusheft?
- Sind vorhandene Kronen versichert?
- Bleaching versichert?
- Zahnärztlicher Befundbericht und PSI-Status
- Außerordentliches Kündigungsrecht Zahnzusatzversicherung
- Krone - Kostenübernahme von CSS abgelehnt
- Schadensfreiheitsrabatt Zahnzusatzversicherung
- Behandlung wurde bereits vor Jahren angeraten
- Kieferorthopädische Behandlung
- Zahnzusatzversicherung, wenn im Ausland lebend
- Wer entscheidet die medizinische Notwendigkeit?